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Mediation

Die Güterichterverhandlung beim Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck


Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck bietet als zusätzliches Angebot und als alternative Konfliktlösung in nahezu sämtlichen streitigen Gerichtsverfahren eine Vermittlung durch den Güterichter an.

Was ist eine Güterichterverhandlung?

In fast jedem Konflikt lässt sich außerhalb der offensichtlichen Streitpunkte eine - oft verborgene - Lösung finden, die für alle Parteien eines Rechtsstreits akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Um diese Lösung mit den Parteien gemeinsam zu erarbeiten, bedienen sich die Güterichter dabei zum größten Teil der Methode der Mediation.

Mediation ist ein weltweit anerkanntes und verbreitetes Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten ihren Konflikt selbstständig lösen. Dabei wird insbesondere die Kommunikation unter den Beteiligten gefördert, um so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.

An den niedersächsischen Gerichten wird dieses Verfahren seit längerem mit sehr gutem Erfolg angeboten.

Die Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht keine Entscheidungskompetenz zu. Ihre Aufgabe besteht darin, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Streitpunkte zu erarbeiten.

Vorteile der Güterichterverhandlung:

  • Unter neutraler Vermittlung kann eine einvernehmliche und interessengerechte Lösung des Konflikts erreicht werden.
  • Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten werden herausgearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Güterichterverhandlung ist vertraulich und nicht öffentlich.
  • Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten, vielmehr werden die Kosten möglicher Rechtsmittelinstanzen sogar eingespart.
  • Die Beteiligten bestimmen selbst, wie ihr Konflikt gelöst werden soll. Die Konfliktlösung kann auch weitere, in dem Rechtsstreit bisher nicht thematisierte Konflikte einbeziehen.

Benötigt man für die Güterichterverhandlung einen Rechtsanwalt?

Regelmäßig erteilen die Güterichter den Parteien keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertungen oder Einschätzungen der Erfolgsaussichten der Klage vor. Voraussetzung des Güterichterverfahrens vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck ist aber dennoch nicht, dass die Parteien anwaltlich vertreten sein müssen. Besteht ein Mandat zu einem Rechtsanwalt, nimmt dieser aber an der Güterichterverhandlung teil und hilft im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.

Wie verläuft eine Güterichterverhandlung?

Wenn die Parteien der Durchführung einer Verhandlung vor dem Güterichter zustimmen, wird ein Termin vereinbart. Die Dauer des Gütegespräches ist in der Regel auf etwa 2 Stunden ausgelegt. Wenn die Parteien damit einverstanden sind, können auch weitere Personen an dem Gespräch beteiligt werden. Der Güterichter sorgt für eine faire und konstruktive Gesprächsatmosphäre. Der im Klageweg ausgetragene Streit ist häufig nur die „Spitze des Eisberges“, in der Klärung der wahren Interessen der Parteien und der Ursache der Auseinandersetzung liegt die Lösung des Konflikts.

Seit 2004 praktiziert die Niedersächsische Justiz die Mediation, heute das Güterichterverfahren, als alternative Form der Konfliktlösung. Diese Methode erweist sich als Erfolgsmodell, seit Jahren liegt die Zahl der erfolgreich geführten Gespräche, das heißt im Wege der Einigung abgeschlossenen Verfahren bei über 80 %. Das Verfahren eignet sich in nahezu allen Streitverfahren wie Zivilverfahren, Familienstreitigkeiten, Nachlasssachen, Zwangsvollstreckungsangelegenheiten oder Landwirtschaftssachen. Im Jahre 2019 sind insgesamt 41 Mediationen, größten Teils erfolgreich, vor dem Güterichter des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck durchgeführt worden.

Die Richterinnen der Güterichterabteilung stehen Ihnen gern für nähere Auskünfte zur Verfügung.

Foto von den vier Richterinnen der Mediationsabteilung vor dem Gerichtsgebäude Bildrechte: AG OHZ
Die Richterinnen der Mediationsabteilung
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