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Landgräfin Eleonora Catharina von Hessen-Eschwege (1626 - 1692)

Gerichtsbarkeit im 17. Jahrhundert
Gemälde der Landgräfin Eleonora Catharina Bildrechte: AG OHZ
Landgräfin Eleonora Catharina

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) wurde das Kloster Osterholz mit seinen vielen Gütern und Einkünften verstaatlicht. Die Herrschaft und Landeshoheit über die hiesigen Gebiete oblagen vorher während des gesamten Mittelalters dem Bistum Bremen; nun nach den Wirren des großen Religionskrieges waren sie der Königin Christine von Schweden zugefallen. Diese wiederum verschenkte als Landesherrin die „Gerechtsame“ des ehemaligen Klosters an den Landgrafen Friedrich von Hessen-Eschwege, der mit Eleonora Catharina, einer schwedischen Prinzessin, verheiratet war.

Das Gemälde im großen Gerichtssaal des hiesigen Amtsgerichts zeigt das Bildnis der Landgräfin Eleonora Catharina und erinnert an deren Wirken in Osterholz. Im Jahre 1655 starb ihr Ehemann, der Landgraf, in einem Feldzug. Die Landgräfin übernahm als Witwe das Erbe des verstorbenen Ehemannes und damit auch die „Gerechtsame“. Sie verwaltete neben den Osterholzer Gütern zudem die des ehemaligen Klosters Lilienthal. Neben dem ererbten Recht, die Rechtsprechung im Bereich des ehemaligen Klosters Osterholz ausüben zu dürfen, besaß Eleonora Catharina ebenfalls die Gerichtsbarkeit über die Börde Scharmbeck. Sie lebte in einem erst nach 1945 abgerissenen Haus in der Findorffstraße.

Mit besonderer Aufmerksamkeit nahm sich die Landgräfin der Armen an, indem sie die Einkünfte des 1562 gestifteten Armenhauses im Jahre 1664 um ein Wesentliches erhöhte. Den Gesundheitszustand der Bevölkerung hob sie durch die Anstellung des ersten Arztes in Osterholz und durch die Einrichtung einer Apotheke.

Nach dem Tode der Landgräfin Eleonora Catharina im Jahre 1692 fiel das von ihr verwaltete Gebiet an die Krone von Schweden zurück. Die schwedische Regierung bildete nun die Ämter Osterholz und Lilienthal sowie den Verwaltungsort Osterholz. Damit hörte das jahrhundertelang bestandene Scharmbecker Bördegericht auf zu existieren. Es entstand nunmehr das (Amts-)gericht des Amtes Osterholz.

Gerechtsame = Vorrecht zu Rechtsausübung

Quelle: Johann Segelken, Osterholz-Scharmbecker Heimatbuch

Porträt von Eleonore Catharina von Hessen-Eschwege   Bildrechte: Christian Kosak
Lesen Sie auch den Zeitungsartikel aus dem Osterholzer Kreisblatt vom 02.02.2021:

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