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Die Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck

Ist eine volljährige Person nicht in der Lage, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, kann es erforderlich werden, eine Betreuungsperson einzusetzen, die die entsprechenden Angelegenheiten wie ein Bevollmächtigter für den Betroffenen wahrnimmt. Der Betreuer oder die Betreuerin kann dann wie ein Vertreter Erklärungen für den Betroffenen abgeben und beispielsweise Verträge schließen, Bankangelegenheiten regeln oder in die Durchführung eines ärztlichen Heileingriffs einwilligen. Ein Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung wird entweder auf eine entsprechende Anregung (z.B. von einer Behörde oder eines Angehörigen) oder von Amts wegen eingeleitet, wenn dem Vormundschaftsgericht entsprechende Umstände bekannt werden.

Da die Einrichtung einer Betreuung nicht erfolgt, wenn der Betroffene zuvor selbst ausreichende Vorsorge für einen Fall der späteren Hilfsbedürftigkeit getroffen hat, ist jedem Menschen grundsätzlich anzuraten, rechtzeitig eine sog. Vorsorgevollmacht zu erteilen. Dies ist insoweit vorteilhaft, als die Person des Bevollmächtigten selbst ausgewählt werden kann und eine "Einmischung" des Gerichts in die persönlichen und oft auch familiären Angelegenheiten nicht erforderlich ist

Voraussetzungen für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sind:

a) Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung, z.B. (Alters-)Demenz, Blindheit

b) Unfähigkeit zur Besorgung der eigenen rechtlichen Angelegenheiten wegen dieser Krankheit oder Behinderung

c) Keine ausreichende anderweitige Bevollmächtigung/Hilfestellung (z.B. durch Vorsorgevollmacht)

d) Bei Vorliegen einer nur körperlichen Behinderung darf ein Betreuer nur auf Antrag des Betroffenen bestellt werden, es sei denn er kann seinen Willen nicht kundtun.

Die Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck ist unter den Telefonnummern

04791 305 273
04791 305 274 und
04791 305 275

zu erreichen und befindet sich in der Nebenstelle des Amtsgerichts im 1. Stock der „Amtslinde“, Rübhofstraße 2 in 27711 Osterholz-Scharmbeck. Dort befindet sich ein Fahrstuhl.


An dem Betreuungsverfahren wird auch die Betreuungsbehörde des Landkreises Osterholz beteiligt. Die Anschrift der Betreuungsstelle lautet:

Landkreis Osterholz-Scharmbeck
Betreuungsstelle
Heimstraße 1 - 3
27711 Osterholz-Scharmbeck

Einen Vordruck einer Vorsorgevollmacht können Sie hier herunterladen:

Formular BT 500

https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/burgerservice/formulare_und_ausfull_hilfen/betreuungsrecht/


Einen Antrag auf Anregung zur Einrichtung einer Betreuung können Sie hier herunterladen:

Formular BT 100

https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/burgerservice/formulare_und_ausfull_hilfen/betreuungsrecht/
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