Elektronischer Rechtsverkehr
Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten seit dem 01.01.2018
Wichtiger Hinweis:
Der E-Mail-Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 04791 305-400) oder auf dem Postwege oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck unbedingt erforderlich.
Auf Grundlage der zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden bundeseinheitlichen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) wurde nunmehr an allen niedersächsischen Gerichten in allen Verfahrensarten (mit Ausnahme der Grundbuchverfahren) die Möglichkeit geschaffen, in gerichtlichen Verfahren eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durchzuführen.
Details zum elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite des Niedersächsischen Justizministeriums.
Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck erreichen Sie für den elektronischen Rechtsverkehr unter folgender Adresse:
EGVP: govello-1272458103104-000216038
Erläuterungen:
Für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger stehen - soweit die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durch Rechtsverordnung grundsätzlich zugelassen ist (vgl. Nr. 7) - das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zur Verfügung.
EGVP
Das EGVP nutzt den Standard Online Services Computer Interface (OSCI). Dieser Standard des IT-Planungsrates des Bundes und der Länder gewährleistet die sichere Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung von Nachrichten. Weitere Informationen zu OSCI finden Sie auf der Internetseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).
Wenn Sie neben dem Versand an die Justiz auch für die Justiz auf sicherem elektronischem Weg erreichbar sein möchten, können Sie ein EGVP-Postfach einrichten. Für die Einrichtung und Nutzung von EGVP benötigen Sie eine Clientanwendung, mit der Sie Nachrichten erstellen und abrufen können.
Wir empfehlen die Nutzung einer der zugelassenen Drittanwendungen. Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu den zugelassenen Drittanwendungen.
Beim ersten Aufruf eines Clients werden Sie nach einem eventuell vorhandenen Postfach gefragt. Sollten Sie noch kein EGVP-Postfach eingerichtet haben, besteht hier die Möglichkeit die Einrichtung eines neuen Postfaches vorzunehmen.
Auf der Seite https://egvp.justiz.de finden Sie allgemeine und nähere Information zum EGVP.
Wichtiger Hinweis
Für die rechtsverbindliche Nutzung des EGVP in den durch Rechtsverordnung zugelassenen Verfahrensarten (vgl. Nr. 7) ist es notwendig, die einzureichenden elektronischen Dokumente und Dateien jeweils einzeln qualifiziert elektronisch zu signieren. Dieser Schritt bildet elektronisch die persönliche Unterschrift ab. Nähere Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.