Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck
Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug online?
Einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges per E-Mail finden Sie unter Service – Niedersächsisches Landesjustizportal –Formulare und Anträge - Grundbuchrecht. Dieser Antrag ist mit einer Unterschrift zu versehen und als pdf-Datei unter Beifügung des Personalausweises einzureichen.
Der erteilte Grundbuchauszug wird Ihnen auf dem Postweg unter Beifügung der entsprechenden Kostenrechnung zugesandt.
Sollten Sie den Grundbuchauszug nicht per E-Mail erfordern wollen, kann der Antrag auch selbst formuliert und händisch verfasst sein.
Auch auf diesem Antrag wird Ihre Unterschrift benötigt. Bitte geben Sie die Grundbuchbezeichnung (Ort und Blatt-Nr.) an sowie die Anschrift, an welche der Grundbuchauszug mit der entsprechenden Kostenrechnung versandt werden soll.
Ebenso kann der Antrag auch per Fax gestellt werden. Die Fax-Nummer lautet 04791/305-461.
Wir sind zu unseren Sprechzeiten Mo. – Fr. zwischen 9 -12 Uhr auch persönliche Ansprechpartner für Sie. Bringen Sie bitte die Grundbuchbezeichnung (Ort und Blatt-Nr.) sowie Ihren Personalausweis mit. Sie finden uns in der Nebenstelle des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck in der Rübhofstraße 4.
Für den Fall, dass Sie weder Eigentümer-/in, Berechtigter/Berechtigte oder Gläubiger-/in sind, wird eine Vollmacht benötigt.
Telefonisch ist die Beantragung eines Grundbuchauszuges nicht möglich.
Das Grundbuch ist ein vom Amtsgericht als Grundbuchamt geführtes amtliches Register. Es dient der Begründung und der Auskunft über die Eigentums- und sonstigen Belastungsverhältnisse am Grundeigentum.
Das Grundbuchrecht befasst sich mit dem unbeweglichen Vermögen, den Grundstücken. Dazu gehören auch das Wohnungs- und Teileigentum sowie sogenannte grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht (eigenes Bauwerk auf fremdem Grund und Boden). Weitere Informationen zum Grundbuchrecht finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.
Folgende Gemarkungen befinden sich im Amtsgerichtsbezirk Osterholz-Scharmbeck:
Adolphsdorf | Hinnebeck | Ohlenstedt | Seebergen |
Aschwarden | Holste | Oldendorf | Seehausen |
Axstedt | Hülseberg | Osterholz-Scharmbeck | Steden |
Beckedorf | Hüttenbusch | Ostersode | Stendorf |
Brundorf | Huxfeld | Otterstein | St. Jürgen |
Dannenberg | Ihlpohl | Pennigbüttel | Teufelsmoor |
Eggestedt | Lesumstotel | Platjenwerbe | Tüschendorf |
Eickedorf | Leuchtenburg | Rade | Überhamm |
Freißenbüttel | Lilienthal | Rautendorf | Vollersode |
Garlstedt | Löhnhorst | Ritterhude | Waakhausen |
Grasberg | Lübberstedt | Sandhausen | Werschenrege |
Hambergen | Mevenstedt | Scharmbeckstotel | Wörpedorf |
Heidberg | Meyenburg | Schlußdorf | Worphausen |
Hellingst | Neuenkirchen | Schmalenbeck | Worpswede |
Heilshorn | Neu St. Jürgen | Schwanewede |
Für Vermessungen, Gutachten und Erstellen von Flurkarten und Lageplänen etc. kann man sich an das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Katasteramt Osterholz-Scharmbeck)Pappstraße 4, 27711 Osterholz-Scharmbeck, Tel. 04791 3060 oder jeden öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wenden.
Nebenstelle Rübhofstraße 4 - Grundbuchamt