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Elektronischer Rechtsverkehr

Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten seit dem 01.01.2018

Wichtiger Hinweis:
Der E-Mail-Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 04791 305-400) oder auf dem Postwege oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck unbedingt erforderlich.

Auf Grundlage der zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden bundeseinheitlichen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) wurde nunmehr an allen niedersächsischen Gerichten in allen Verfahrensarten (mit Ausnahme der Grundbuchverfahren) die Möglichkeit geschaffen, in gerichtlichen Verfahren eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durchzuführen.

Details zum elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite des Niedersächsischen Justizministeriums.

Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck erreichen Sie für den elektronischen Rechtsverkehr unter folgenden Adressen:

DE-Mail: ag-osterholz-scharmbeck@egvp.de-mail.de

EGVP: govello-1272458103104-000216038


Erläuterungen:

Für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger stehen - soweit die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durch Rechtsverordnung grundsätzlich zugelassen ist (vgl. Nr. 7) - das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und die De-Mail zur Verfügung.

a. EGVP

Das EGVP nutzt den Standard Online Services Computer Interface (OSCI). Dieser Standard des IT-Planungsrates des Bundes und der Länder gewährleistet die sichere Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung von Nachrichten. Weitere Informationen zu OSCI finden Sie auf der Internetseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).

Wenn Sie neben dem Versand an die Justiz auch für die Justiz auf sicherem elektronischem Weg erreichbar sein möchten, können Sie ein EGVP-Postfach einrichten. Für die Einrichtung und Nutzung von EGVP benötigen Sie eine Clientanwendung, mit der Sie Nachrichten erstellen und abrufen können.

Wir empfehlen die Nutzung einer der zugelassenen Drittanwendungen. Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu den zugelassenen Drittanwendungen.

Beim ersten Aufruf eines Clients werden Sie nach einem eventuell vorhandenen Postfach gefragt. Sollten Sie noch kein EGVP-Postfach eingerichtet haben, besteht hier die Möglichkeit die Einrichtung eines neuen Postfaches vorzunehmen.

Auf der Seite https://egvp.justiz.de finden Sie allgemeine und nähere Information zum EGVP.

Wichtiger Hinweis

Für die rechtsverbindliche Nutzung des EGVP in den durch Rechtsverordnung zugelassenen Verfahrensarten (vgl. Nr. 7) ist es notwendig, die einzureichenden elektronischen Dokumente und Dateien jeweils einzeln qualifiziert elektronisch zu signieren. Dieser Schritt bildet elektronisch die persönliche Unterschrift ab. Nähere Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

b. De-Mail

Alternativ zum EGVP steht Ihnen De-Mail für die Kommunikation mit der Justiz zur Verfügung. Nähere Informationen zu De-Mail und den Diensteanbietern erhalten Sie auf den Internetseiten des De-Mail Informationsportals.

Nur die sogenannte absenderbestätigte De-Mail ist nach den Verfahrensordnungen ein rechtssicherer Übermittlungsweg. Für den rechtssicheren Versand über eine absenderbestätigte De-Mail müssen die einzureichenden elektronischen Dokumente und Dateien vom Absender nicht qualifiziert elektronisch signiert sein. Hier reicht die einfache elektronische Signatur aus. Eine einfache Signatur können Sie durch die Aufnahme Ihres Namens, z.B. in die Grußformel des Dokumentes vornehmen. Weitere technische Geräte sind hierfür nicht erforderlich.

Wichtiger Hinweis

Die Einrichtung einer De-Mail-Adresse bedingt einen vorgeschalteten Registrierungsprozess. Eine rechtlich wirksame Einreichung von elektronischen Dokumenten und Dateien kommt nur mit der absenderbestätigten De-Mail zu Stande. Diese Option ist nicht der Standard und daher ggf. bei jeder Nachricht separat auszuwählen. Bei der absenderbestätigten De-Mail weist der Absender nach, dass er sich sicher am De-Mail-Postfach angemeldet hat. Diese persönliche Anmeldung wird dann dem Empfänger der Nachricht durch den Dienstanbieter bestätigt.

Bei der Nutzung von De-Mail entstehen Ihnen für den Versand von Nachrichten Kosten.

Näheres dazu erfahren Sie bei dem von Ihnen gewählten De-Mail-Dienstanbieter.

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