Niedersachsen klar Logo

Per Videostream zur mündlichen Verhandlung

Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme mittels Videostream beim Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck
Prozessbeteiligte im Sitzungssaal mit Livebild vom großen Monitor   Bildrechte: AG OHZ

Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck bietet Verfahrensbeteiligten in bestimmten Verfahren die Möglichkeit zur Teilnahme an mündlichen Verhandlungen per Videostream. So kann das Gericht gemäß § 128 a ZPO und § 32 Abs. 3 FamFG den Parteien in Zivilrechtsstreitigkeiten, den Beteiligten in Familiensachen und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie jeweils ihren Bevollmächtigten und Zeugen oder Sachverständigen gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme an einem anderen Ort aufzuhalten und von dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Dies bedeutet, dass eine Partei, ein Rechtsanwalt oder ein Zeuge nicht zu einem Gerichtstermin anreisen muss, sondern von einem anderen Ort an der Verhandlung teilnehmen kann. Der/Die Verfahrensbeteiligte wird dann per Videokonferenz zu der im Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck stattfindenden Verhandlung zugeschaltet und kann auf diese Weise uneingeschränkt daran teilnehmen. Der Vorteil liegt in der Vermeidung langer Anfahrtswege und Abwesenheitszeiten in der Kanzlei oder am sonstigen Arbeitsplatz. Zudem stellt die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videostream einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie dar.

Im Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck ist bereits ein Sitzungssaal mit der erforderlichen Videokonferenztechnik ausgestattet, die auch von einem anderen Ort eine uneingeschränkte Teilnahme an der mündlichen Verhandlung und die Vornahme aller erforderlichen Verfahrenshandlungen ermöglicht. Das Bild wird aus dem Saal und in den Saal per Videostream übertragen, während eine Kombination aus Lautsprecher und Mikrofonen für die Tonübertragung sorgt. Die Verfahrensbeteiligten benötigen lediglich eine Internetverbindung, ein(en) Computer/Tablet/Smartphone mit Kamera und ein Headset. Die Entscheidung, ob eine mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme per Videokonferenz durchgeführt werden, trifft die/der das Verfahren leitende Vorsitzende.

Weitere Einzelheiten können Sie den nachfolgend zum Download bereitgestellten Informationen des Oberlandesgerichts Celle entnehmen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln