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Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck

Obergerichtsvollzieherin Breden
Sandhausener Str. 47
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791/9859045
Fax: 04791/9859043
Sprechzeiten:
Dienstag und Mittwoch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
hier Tel.: 04791/897220
Zuständigkeitsbereich:
Ritterhude, Vollersode, Osterholz-Scharmbeck (teilweise), Worpswede (Mitgliedsgemeinden)


Obergerichtsvollzieherin Düwel
Klosterkamp 5
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791/982512
Handy: 0173 2459473
Fax: 04791/982513
Sprechzeiten:
Dienstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zuständigkeitsbereich:
Schwanewede, Osterholz-Scharmbeck (teilweise)


Obergerichtsvollzieherin Gruba
Klosterkamp 5
27711 Osterholz-Scharmbeck
Handy: 0157/73510943
Fax: 0421/89843798
Sprechzeiten:
Dienstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zuständigkeitsbereich:
Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck (teilweise), Worpswede (Ort)


Obergerichtsvollzieher Facktor

Bahnhofstr. 44
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04762/1847210
Fax: 04761/922316
Handy: 0170 9976777
Sprechzeiten:
Dienstag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Zuständigkeitsbereich:
Grasberg, Hambergen (Axstedt, Holste und Lübberstedt), Osterholz-Scharmbeck (teilweise)


Der Gerichtsvollzieher ist ein selbstständiges, hoheitlich tätiges Organ der Rechtspflege. Er übt als Beamter die Zwangsgewalt des Staates in eigener Verantwortung aus. Im Rahmen des konkreten Vollstreckungsauftrages handelt er selbständig und eigenverantwortlich gegenüber den Parteien und dem Gericht.

Allgemeine Hinweise zum Zwangsvollstreckungsrecht befinden sich im Landesjustizportal. Für Aufträge zur Vollstreckung von Geldforderungen sind seit dem 01.04.2016 Antragsvordrucke verbindlich zu nutzen. Formulare für Vollstreckungsanträge finden Sie hier.

Die Zuständigkeit des einzelnen Gerichtsvollziehers ergibt sich aus der Adresse des Schuldners. Es ist aber zweckmäßig, Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck zu richten:

Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck
-Gerichtsvollzieherverteilerstelle-
Klosterplatz 1
27711 Osterholz-Scharmbeck

Direkte Aufträge an die Gerichtsvollzieher/-innen sollten nur nach vorheriger Absprache mit dem jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher oder der zuständigen Gerichtsvollzieherin erteilt werden. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle vermieden werden. Ihre Aufträge werden unverzüglich an die zuständige Gerichtsvollzieherin oder den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.

Bild zum Thema Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung Bildrechte: grafolux & eye-server
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