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Zugang zu den Gebäuden - Hinweis für Menschen mit Beeinträchtigungen


Allgemeines:

Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck verteilt sich auf 3 Gebäude:

  • Hauptgebäude (Klosterplatz 1)
  • Nebenstelle Amtslinde (Rübhofstraße 2)
  • Nebenstelle Grundbuchamt (Rübhofstraße 4)

Behindertenparkplätze

Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck verfügt über 3 behindertengerechte Parkplätze. Zwei befinden sich direkt am Hauptgebäude Klosterplatz und sind über die Einmündung Mühlenstraße zu erreichen. Ein weiterer Parkplatz für Schwerbehinderte befindet sich beim Eingang der Nebenstelle Rübhofstraße 2.

Hauptgebäude

Der Eingang im denkmalgeschützten Hauptgebäude (Justizservice, Nachlassabteilung, Strafsachen, Familiensachen) ist über eine Rampe rollstuhlgerecht zu erreichen. Die behindertengerechte Toilette sowie der Sitzungssaal 5 befinden sich im Erdgeschoss.
Die Sitzungssäle 18, 19 und 23 sind im oberen Stockwerk nur über eine Treppe erreichbar. Sollten Sie Hilfe beim Treppensteigen benötigen, bitten wir um telefonische Rückmeldung unter der auf der Ladung angegebenen Rufnummer.

Nebenstelle Amtslinde

Die Abteilungen für Zivilsachen, Vollstreckung und Betreuung befinden sich mit dem Sitzungssaal 100 im 1. Stockwerk des Gebäudes und sind über einen Fahrstuhl barrierefrei zu erreichen.

Nebenstelle Grundbuchamt:

Das Gebäude ist denkmalgeschützt und nur über Treppenstufen erreichbar. Bitte nutzen Sie für den Fall, dass Sie Hilfestellung benötigen, die Klingel an dem Gebäude oder rufen Sie vorher unter den Telefonnummer 04791 305 500 an.

Unsere Wachtmeisterinnen und Wachtmeister werden Ihnen umgehend behilflich sein.


Im Niedersächsischen Landesjustizportal finden Sie weitere allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit.




Foto vom Behindertenparkplatz   Bildrechte: AG OHZ

Parkplatz für schwerbehinderte Menschen

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